Anlagenüberprüfung
Jede elektrischer Anlage muss vor Übergabe an den Betreiber nach den Bestimmungen von ÖVE/ÖNORM E8101-6 überprüft werden.
Zu überprüfen ist die fachgerechte Ausführung nach den Sicherheitsvorschriften sprich den letztgültigen SNT Vorschriften, die einwandfreie Funktion der Anlage und die Übereinstimmung der letztgültigen Planung.
Die Überprüfung erfolgt durch:
- Besichtigung
- Erprobung und Messung
- Dokumentation
Dieses Prüfverfahren wird mittels eines Anlagenbuches Dokumentiert.

1. Besichtigung
Die Besichtigung erfolgt vorzugsweise bei ausgeschalteter Anlage und muss vor dem Erproben und Messen erfolgen. Sie soll sicherstellen, dass die Anlage:
- keine sicherheitsrelevanten Beschädigungen aufweist,
- die Betriebsmittel korrekt ausgewählt wurden und die Betriebsmittel fachlich richtig montiert und angeschlossen sind
Viele Überprüfungen werden vorteilhaft schon während der Montage durchgeführt (wenn Abdeckungen noch nicht angebracht sind).
Sicherheitsrelevante Fehler sind vor dem Erproben und Messen zu beheben.
2. Erprobung und Messung
Erprobung und Messung sind zu folgenden Punkten durchzuführen, soweit sie in der Anlage relevant sind:
- Durchgängigkeit der Schutz- und Potenzialausgleichsleiter
- Messung der Erdungsanlage
- Messen des Isolationswiderstandes
- Automatische Abschaltung im Fehlerfall (Schleifenimpedanz bzw. Erdungswiderstand)
- Überprüfung der Fehlerstromschutzschalter
- Prüfung des Drehfeldes
- Funktionsprüfung der Anlage
3. Bewertung und anschließende Protokollierung und Dokumentation der Prüfung
Die Prüfergebnisse müssen nachweisen, dass die zutreffende technischen Bestimmungen erfüllt sind.
Nach Abschluss der Prüfung ist dem Auftraggeber ein Anlagenbuch, das eine detaillierte Anlagendokumentation und den Prüfbefund enthält, nachweislich zu übergeben.
Wer ist für die Anlagenüberprüfung zuständig?
Für die Überprüfung der elektrischen Anlage ist der Anlagenverantwortliche bzw. Betreiber der Anlage zuständig. So ist auch vor Bezug eines neuen Eigenheims bzw. Wohnung eine Überprüfung durchzuführen. Für die Benützungsbewilligung wird ebenfalls ein E-Attest benötigt.
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